Das ist Spitze, wir sind jetzt "Ilmtal-Weinstraße" 

 letzter Stand 

Nun ist die Katze aus dem Sack!

Die Rot-Rot-Grüne Regierung braucht sich nicht an ihre eigenen erlassenen Gesetze zu halten!
Alle Bürger aus der neuen Landgemeine "Ilmtal-Weinstraße", auch die, die die "Rot-Rot-Grün" gewählt haben, dürfen bei der KFZ Ummeldung dafür bezahlen, dass ihr Fahrzeug an der exakt gleichen GEO-Koordinate steht wie wie vorher auch! Name, Wohnort, Straße und Hausnummer haben sich nicht geändert!
. . . und wenn sich nichts geändert hat, wozu da noch ummelden? - wegen der Postleitzahl?

Weswegen werden nun für die verordnete Neuschaffung der Land­gemeinde "Ilmtal-Weinstraße" Gebühren erhoben obwohl das dafür extra erlassene Gesetz
"Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen - Ausgegeben zu Erfurt, den 28. Dezember 2018 Nr. 14"
ausdrücklich bestimmt, das keine Gebühren erhoben werden!

 Gesetz- und Verordnungsblattes  für den Freistaat Thüringen - Ausgegeben zu Erfurt, den 28. Dezember 2018 Nr. 14

Begründet wird dies (Schreiben vom 24.06.2019, Thüringer Landesverwaltungsamt) folgendermaßen:
"Diese Kosten werden auf der Grundlage von § 13 der Fahrzeugzulassungsverordnung erhoben. ein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren für das Umschreiben der Fahrzeugpapiere besteht nicht.
. . .Zudem können die Bürger Ansprüche, von diesen Kosten befreit zu werden, hieraus nicht herleiten. Eine Erstattung wegen der angefallenen Kosten erfolgt (in Ihrem Fall) daher nicht.
"

Auf jeden Fall weiß ich, wen ich bei der kommenden Landtagswahl im Oktober NICHT wähle.
Nirgendwo wird so viel gelogen wie vor einer Wahl!
Lasst euch nicht durch leere Worte für die Wahl einer Partei beeinflussen! Lasst Taten sprechen!
Und vor allem: Legt Widerspruch gegen diese Abzocke ein!
Und übrigens, was ist eigentlich aus den SED-Millionen geworden, die auch noch letztes Jahr nach Thüringen geflossen sind? Darüber schweigt mann gerne. . .

[juni 2019, e.dürselen]



 1. Beitrag 

Ob ich nun Kromsdorf, Leutenthal oder Rohrbach (neben anderen 13 Ortsteilen) heiße oder "Ilmtal-Weinstraße" (ohne oder mit Ortsteilangabe) ist mir eigentlich egal. Nur das Drumherum ist zum Schreien!

Allen 16 Ortsteilen wurde von der Post die gleiche Postleitzahl verpasst. Deswegen wurden in den entsprechenden Ortsteilen Straßen umbenannt um doppelte Namen wegen der Postzustellung zu vermeiden (Variante Ilmtal-Weinstraße ohne Ortsteilangabe).

Noch mal zum Problem der umgeänderten Postleitzahl: geschickterweise wurde eine PLZ gewählt, die es schon gab - nämlich die von Apolda (???). Das Ergebnis dieser überaus geschickten Änderung der PLZ ist, dass die Post 1 - 2 Tage länger braucht um Post zuzustellen. Der Weg ist wahrscheinlich vom Zustellzentrum nach Apolda, dort neu sortiert anhand der Straßennamen und um dann mit merklicher Verspätung im (hoffentlich) richtigem Ort ausgetragen zu werden.

Ich (und nicht nur ich) frage mich, was dieser Quatsch soll!
Wenn schon eine Änderung - dann einfach an den bestehenden Ortsteilnamen hinten dran "Ilmtal-Weinstraße" gehängt und alles wäre gegessen gewesen. Keine PLZ Änderung, normale gewohnte Postzustellung und, und, und.

Und - das schönste kommt ja noch:
Alle Bewohner der "neuen" Ilmtal-Weinstraße fahren zum Verwaltungssitz der Gemeinde (Ortsteil Pfiffelbach) um Personalausweise und Pässe ändern zu lassen. Das wären bei ca. 6500 Einwohnern und vielleicht (geschätzt) 2000 Familien ca. 2000 Fahrten mit dem PKW nach Pfiffelbach (wenn das Greta Thunberg wüsste). Eins muss man zugute halten - die Umschreibung ist gebührenfrei!

Was hier gebührenfrei ist - wird natürlich an anderer Stelle abkassiert: nämlich bei der Umschreibung der Fahrzeugpapiere. Wenn man mal grob kalkuliert sind das bei ca. 2000 Familien und geschätzten 1,5 Autos pro Familie rund 3000 umzumeldende Fahrzeuge. Bei ~12 Euro pro Ummeldung sind das ca. 36.000 (in Worten: sechsunddreißigtausend) Euro behördlich sanktionierte Abzocke.

Bei der ganzen Aktion ist kein Bewohner der neuen Gemeinde Ilmtal-Weinstraße mit den 16 Ortsteilen umgezogen oder sonst was - dafür kann er doch auch einen kleinen Obolus abdrücken - oder?
Leute, lasst euch neben der verschlechterten Postzustellungsdauer nicht noch das Geld aus der Tasche ziehen!
Wehrt euch!
Beim Thüringer Landesverwaltungsamt gibt es eine Abteilung "Kommunalaufsicht".
Legt Widerspruch gegen diese Abzocke ein.
E-Mails bitte an den Leiter der Kommunalaufsicht:
hans-joerg.kolbeck@tlvwa.thueringen.de

[mai 2019, e.dürselen]


 2. Beitrag 
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019

 Gesetz- und Verordnungsblattes für den Freistaat Thüringen - Ausgegeben zu Erfurt, den 28. Dezember 2018 Nr. 14

In Ergänzung zu meinem 1. Beitrag (siehe oben) hat sich nun herauskristallisiert, dass das
Ordnungs- und Rechtsamt 'Sachgebiet Kfz-Zulassung' Apolda wider dem
Gesetzestext des Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen - Ausgegeben zu Erfurt, den 28. Dezember 2018 Nr. 14
handelt, Gebühren erhebt und somit, meiner Meinung nach, den Straftatbestand der Rechtsbeugung als Amtsträger erfüllt.
Ich kann nur allen Betroffenen empfehlen sich gegen diese vermeindliche Rechtsbeugung durch die Kfz-Zulassungsstelle Apolda durch die Erhebung von Gebühren bei der Umschreibung der Kfz-Papiere von z.B.
99441 Kromsdorf
nach
99510 Ilmtal-Weinstraße, OT Kromsdorf
zu reagieren, Widerspruch einzulegen sowie gezahlte Beträge zurückzufordern.

[mai 2019, e.dürselen]


 1. Reaktion von GALABAU Kromsdorf 
Vom Garten- und Landschaftsbau GmbH Kromsdorf erhielt ich nachfolgende Meinung zu meinem Beitrag:

Ihre Beitrag zur Abzocke durch Eingemeindung finde ich sehr konstruktiv.

Was den Bürger im Einzelnen betrifft (ein bis zwei Autos je Haushalt) summiert sich bei den Firmen auf die gesamte Fahrzeugflotte. Jeder Transporter, LKW, jeder Hänger muss kostenpflichtig umgeschrieben werden. So wurde es den Firmen in einem Brief unserer Landrätin im April mitgeteilt (Ergänzung: die Änderung der Fahrzeugdaten ist unverzüglich mitzuteilen.) Soll die Ummeldung erfolgen, muss aber vorher eine Gewerbeummeldung (kostenpflichtig freiwillig!) gemacht sein.

Ich habe bei der Kfz-Stelle angerufen und die Auskunft erhalten, dass diese Behörde Bundesrecht vertritt. (Ergänzung Zitat: "Auf diese Gebühren kann die Behörde nicht verzichten.") Auf meine Beschwerde beim Bürgermeister unserer Gemeinde Ilmtal-Weinstraße habe ich folgende Antwort erhalten:
Ich habe wegen gleicher Angelegenheit beim Landkreis versucht zu intervenieren - leider erfolglos.

In unserem Neugliederungsgesetz steht folgender Passus:

 Gesetz- und Verordnungsblattes  für den Freistaat Thüringen - Ausgegeben zu Erfurt, den 28. Dezember 2018 Nr. 14

Das ist die Gesetzeslage, die wir wie angekündigt umsetzen. Die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße erhebt für Ummeldungen, die aufgrund der Gemeindeneugliederung notwendig sind, weder Gebühren noch Auslagen. Gleiches habe ich beim Kreis angemahnt, da auch der Landkreis eine Körperschaft ist, die der Aufsicht des Landes untersteht.

Der Kreis argumentiert nun damit, dass die Fahrzeugzulassung eine Bundesaufgabe ist, die der Landkreis nur im übertragenen Wirkungskreis wahrnimmt. Die Aufgabenwahrnehmung stünde damit nicht unter Aufsicht des Landes und die Gebühren seien zu erheben. Außerdem müssen die Gebühren erhoben werden, da ein Teil davon an den Bund ausgezahlt werden müsse.

Aus meiner Sicht entsteht das Problem durch eine ungenaue Formulierung im Gesetz. Das Innenministerium und der Thüringer Landtag hätten hier mehr Sorgfalt walten lassen und im Vorfeld diesen Aspekt mit dem Bund klären müssen. Dies ist leider nicht passiert.

Wir werden den Weg über eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht gehen und vorerst keine Ummeldung unserer Fahrzeuge vornehmen.


Mit freundlichen Grüßen
GALABAU Kromsdorf GmbH
Gabriele Tschada