Ich lese seit 'zig Jahren die TLZ bzw. die Thüringer Allgemeine. Mal gibt es mehr mal weniger Interessante Beiträge,
das soll jetzt aber keine Rolle spielen.
Weil ich und tausend andere nun eine Zeitung abonniert haben, hat sich die Mediengruppe was ganz tolles ausgedacht.
Sie bedankt sich bei den Lesern mit einem
Wertscheck von 70 Euro(!) mit einer garantierten Bestätigung von einem Herrn Andreas Bergmann.
Nicht, dass man jetzt irgendwo irgendwas dafür kaufen könnte -
NEIN, dieser Wertscheck ist
nur zweckgebunden zum Erwerb
einer der beliebtesten(?) Gedenkprägungen Deutschlands, '30 Jahre Deutsche Einheit' mit '24-Karat' vergoldet
(d.h. soviel wie 'reines Gold') einzusetzen. Für den Leser kostet dann das ganze statt 80 Euro nur noch
10 Euro!
Und Gratis dazu gibt es noch eine "offizielle Münze" '1 Mark DDR' ebenfalls mit einer 24-Karat Goldveredlung.
Das ist doch eine tolle Sache - oder?
So versucht die 'Deutsche Goldmünzen-Gesellschaft' (DGG) mit Hilfe der Thüringer Allgemeinen und anderer Tageszeitungen
an ihre Adressen zu kommen und dubiose Geschäfte abzuschließen. Natürlich wird man versuchen Sie mit laufenden
Spam-Angeboten zu weiteren Käufen von wertlosen Gedenkprägungen zu überreden.
Mal zur Aufklärung:
Gedenk
münzen sind Münzen mit einem staatlich festgelegtem Nominalwert von z.B. fünf, zehn oder zwanzig Euro.
Gedenk
prägungen ohne einen Nominalwert sind mehr oder weniger wertlose Prägungen oder Medaillen, die offiziellen
Münzen ähnlich sehen um unbedachte Käufer über den Tisch zu ziehen. Gedenkprägungen bestehen meist
aus billigen unedlen Metallen wie z.B. Kupfer, Nickel oder irgendwelchen Legierungen. Um der ganzen Sache einen 'Wertanstrich'
zu geben werden die Dinger dann vergoldet oder versilbert. Mit dem Wert des Goldes der Vergoldung können Sie nicht mal eine
Schraube im Baumarkt kaufen. "Streng Limitiert" - soll vortäuschen, dass es nur eine kleine Auflage davon gibt, was die ganze
Sache besonders wertvoll darstellen soll. Eine Limitierung von Münzen bedeutet, dass die Auflage von staatlicher Seite per
Gesetz begrenzt und eine Nachprägung nicht erlaubt ist. Die Höhe der Limitierung bestimmt dann letztendlich den 'Wert'
einer Münze, die dann den Nominalwert um ein vielfaches übersteigen kann. Gedenkprägungen unterliegen keiner staatlichen
Limitierung. Jeder Mensch kann eine Gedenkprägung in unlimitierter Höhe in Auftrag geben und vergolden oder versilbern lassen.
Also, lassen Sie sich bitte mit solchen Lockangeboten nicht über den Tisch ziehen!
So, und nun mal zur eigentlichen Straftat:
Die erfundene Person - den Herrn Andreas Bergmann - Leitung Kundenservice DGG - gibt es nämlich gar nicht!
Was andere Zeitungen (z.B.
Frankfurter Allgemeine
) schon lange herausgefunden haben, will bei der Funke-Mediengruppe einfach nicht klappen!
Ein gewisser 'Andreas Bergmann' mit Bild auf beigelegter Visitenkarte tritt hier als 'Leiter Kundenservice' der Deutschen Goldmünzen-Gesellschaft auf.
Hier ist doch die Geschäftsleitung der Mediengruppe ganz offensichtlich einem Betrüger, einem Hochstapler aufgesessen.
Warum?
Bemüht man einmal die Bildersuche von Google wird man erstaunt sein!
Er - Andreas Bergmann - tritt unter verschiedensten Namen auf den verschiedensten Internatportalen auf:
auf
cursosgratuitos.es
auf
educa.net
auf
euroinnova.do
auf
nuhaconnections.com
auf
guiadenegociosteleprint.com.br
auf
2020panacea.com
auf
tecmarks.com
auf
cryptotradecompany.com
auf
mindmagic.net.au
auf
ftelecom.net
und auf vielen Seiten mehr . . .
Hier ist meiner Meinung nach eindeutig der Straftatbestand des Betruges und/oder der Hochstapelei gegeben!
Die Mediengruppe macht sich somit der Beihilfe zum Betrug und/oder der Hochstapelei strafbar(?).
Wann greifen hier endlich mal die Staatsanwaltschaft und der Verbraucherschutz ein?